Verlust des Fahrzeugbriefes

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden. Hierzu ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese kann beim Notar oder zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters erforderlich!) abgelegt werden. Der verlorene Fahrzeugbrief muss aufgeboten werden. Der Ersatzbrief darf erst nach erfolgloser Aufbietung ausgefertigt und ausgehändigt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU 
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist erforderlich)

- 69,80 Euro

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Herr Aichhorn
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Frau Stocker
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Landratsamt Ebersberg

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