Auskünfte
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsstelle Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden. Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
Hinweis: Im Falle eines Verkehrsunfalles können Auskünfte über die Versicherung des Unfallgegners rund um die Uhr auch direkt beim Zentralruf der Autoversicherer unter den Rufnummern 0180-25026 oder 040-300 330 300 eingeholt werden . Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Intersetseite des GDV: http://www.gdv-dl.de
Hinweis: Im Falle eines Verkehrsunfalles können Auskünfte über die Versicherung des Unfallgegners rund um die Uhr auch direkt beim Zentralruf der Autoversicherer unter den Rufnummern 0180-25026 oder 040-300 330 300 eingeholt werden . Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Intersetseite des GDV: http://www.gdv-dl.de
- Bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- Bei schriftlicher Anfrage: Kurze Sachverhaltsdarstellung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird.
- 5,10 Euro
Ansprechpartner
Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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|
08092 823 534 | KFZ-Zulassung | stefan.heeb@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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