Ersterfassung eines gebrauchten Fahrzeugs
Betrifft Fahrzeuge deren Betriebserlaubnis erloschen ist (i.d.R 7 Jahre nach Außerbetriebsetzung) und die wieder zum Verkehr zugelassen werden sollen, sowie Fahrzeuge die bisher nicht zulassungspflichtig waren.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (sofern der Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebserlaubnis nicht anderweitig erbracht werden kann
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elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- i.d.R. ab 56,50 bis 86,30 Euro je nach Verwaltungsaufwand
Ansprechpartner
Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08092 823 348 | KFZ Zulassung | soeren.aichhorn@lra-ebe.de | |
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08092 823 556 | Kfz-Zulassung | marco.colapietro@lra-ebe.de | |
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08092 823 349 | Zulassungsstelle | johanna.stocker@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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