Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge innerhalb des Landkreises

Betrifft die Umschreibung eines zulassungsfreien aber kennzeichenpflichten Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes auf einen anderen Fahrzeughalter. 
  • Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit Abmeldevermerk 
  • Nachweis über gültige HU 
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer). Ein Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich bei Sportanhängern und Arbeitsmaschinenanhängern, sofern diese ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen richtet sich die Zuständigkeit nach der Behörde des Hauptwohnsitzes) 
  • bei Minderjährigen: schriftliches Einverständnis beider Elternteile und deren Ausweise
  • ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
  • 19,20 Euro

Landratsamt Ebersberg

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