Baumschutz und Naturdenkmale

Baumschutz und Baumpflege

Zu Baumschutz und Baumpflege sind die zwei folgenden Normen und Richtlinien entwickelt worden:

  • ZTV (Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen)-Baumpflege, 2017
  • DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, 2014


Diese haben zum Ziel, eine hohe Qualität und fachgerechte Ausführung von Baumpflege-Aufträgen zu sichern. Damit gelten sie als das Nachschlagewerk für jeden Fachmann. 

Baumpflege und Artenschutz

Grundsätzlich gilt gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz ein Schnittverbot für Bäume und Sträucher von 1. März bis 30. September.

Also sind in diesem Zeitraum Fällungen und stärkere Rückschnitte nur mit Absprache und Genehmigung zulässig.

Baumschutzverordnungen

Gemeinden und Städte können eigene Baumschutzverordnungen erlassen und Baumschutz-Bestimmungen in Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne aufnehmen. 

In unserem Landkreis haben die Orte Egmating, Forstinning, Markt Schwaben und Vaterstetten eine Baumschutzverordnung. 

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