Schutzgebiete und Verordnungen

Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern sowie geschützten Landschaftsbestandteilen können wertvolle Teile der Natur erhalten und dauerhaft gesichert werden.

Die ausgewiesenen Schutzgebiete müssen selbstverständlich auch betreut werden. Dies geschieht z.B. durch die Anbringung der Beschilderung und durch Ortsbesichtigungen. Bei festgestellten Verstößen können behördliche Anordnungen erforderlich werden.

In begründeten Einzelfällen können Erlaubnisse oder Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen erteilt werden.

Der Gesundheits- und Erhaltungszustand der Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile wird beurteilt und geeignete Pflegemaßnahmen veranlasst.

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie.

Bitte beachten Sie, dass die beigefügten Karten aus technischen Gründen z.T. nicht maßstabsgerecht sind.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Armbruster
08092 823 304 08092 823 9304 3.27
Herr Burkhardt
08092 823 177 08092 823 9177 3.29
Herr Erl
08092 823 625 08092 823 9625 3.28
Herr Ferres
08092 823 180 08092 823 9180 3.28
Frau Holzmann
08092 823 174 08092 823 9174 3.32
Herr Mühlbacher
08092 823 369 3.26
Frau Napieralla
08092 823 178 08092 823 9178 3.31
Herr Probul
08092 823 191 08092 823 9191 3.32
Frau Sielaff
08092 823 720 08092 823 9720 3.26

Landratsamt Ebersberg

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Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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