Nachbarschaftslärm
Fühlen Sie sich durch Ihren Nachbarn oder Ihre Nachbarin unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, ist oberstes Gebot: Sprechen Sie miteinander! Häufig lässt sich durch ein freundlich geführtes Gespräch eine Lösung erzielen oder wenigstens ein vernünftiger Kompromiss erreichen.
Gut zu wissen:
- Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen in Wohngebieten motorbetriebene Gartengeräte nur werktags in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr betrieben werden. Für besonders laute Geräte, das sind Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, gelten noch weitergehende Betriebszeitbeschränkungen.
Diese Geräte dürfen nur an Werktagen von 9.00 - 13.00 Uhr und von 15.00 - 17.00 Uhr betrieben werden. - Viele Gemeinden verfügen über eigene Lärmschutzverordnungen für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten. Diese Verordnungen schützen oftmals auch die Mittagsruhe. Erkundigen Sie Sich dazu bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Luft-Wärmepumpen
Bei Luft-Wärmepumpen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche. Die Belästigungen für die Nachbarn oder Nachbarinnen ergeben sich insbesondere durch den zeitlich uneingeschränkten Betrieb dieser Anlagen auch in der Nachtzeit. Beim Kauf und der Aufstellung einer Luft-Wärmepumpe sind daher zumindest folgende Punkte zu beachten:
- Kauf einer "leisen" Luft-Wärmepumpe mit einem Schallleistungspegel von LWA ≤ 50 dB(A).
Erfragen Sie unbedingt den Schallleistungspegel der geplanten Luft-Wärmepumpe bei Hersteller/-in oder Lieferant/-in!
Hinweis: Der Wert auf dem Energielabel (ErP) stellt in vielen Fällen nicht den maximal zulässigen Schallleistungspegel dar. Achten Sie auf die Herstellerangaben. Von einigen Hersteller/-innen wird für den Nachtbetrieb ein schallreduzierter Betrieb angeboten. - Es muss auf einen ausreichenden Abstand zum Nachbarn/zur Nachbarin geachtet werden.
- Es ist möglichst auf eine abgeschirmte Aufstellung der Luft-Wärmepumpe zu achten. Eine Aufstellung auf der Gebäuderückseite an einer abgewandten Fassade bringt eine Lärmminderung um mindestens 15 dB(A). Natürlich muss dabei darauf geachtet werden, dass kein anderer Nachbar/Nachbarin dadurch betroffen ist.
- Reflexionen sind zu vermeiden, z. B. keine Aufstellung in eine Gebäudeecke, wo der Schall von der Fassade zum Nachbargrundstück zurückgestrahlt wird.
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Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten
Klima-, Lüftungs-, Kühlgeräte; Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke
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Nachbarschaftslärm
Hundegebell, Verständnis für Feste, Hinweise auf das Zivilrecht...
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Gestörte Idylle
Informationen des Umweltbundesamtes
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Lärmprobleme bei Luftwärmepumpen
Informationen des Bayer. Landesamtes für Umwelt
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 579 | 08092 823 9579 | U.37 | anton.fischbacher@lra-ebe.de |
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08092 823 801 | 08092 823 9801 | U.27 | otto.masszi@lra-ebe.de |
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08092 823 483 | 08092 823 9483 | U.27 | madlena.probul@lra-ebe.de |
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08092 823 480 | 08092 823 9480 | U.37 | Anna.Wastlhuber@lra-ebe.de |