Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA)
Der Freistaat Bayern gewährt für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf landwirtschaftlich genutzten oder landwirtschaftlich nutzbaren Flächen ein Entgelt.
Auf der Basis freiwilliger Verpflichtungen werden naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen honoriert. Dadurch sollen
- die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt des natürlichen Lebensraumes und der Landschaft angemessen entgolten werden,
- ökologisch wertvolle Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen der Menschen gesichert, entwickelt und verbessert werden.
Für die naturschutzfachliche Beratung der Antragsteller, die Auswahl der Fördermaßnahmen und die Ausstellung der Bewertungsblätter für die beantragten Flächen ist die untere Naturschutz-
behörde zuständig.
Vor Einreichung des Antrags beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten Ebersberg bitten wir deshalb frühzeitig mit unseren Fachwirten für Naturschutz Kontakt aufzunehmen.
Unser Fachpersonal wird dann eine fachliche Beurteilung der betreffenden Grundstücke vornehmen und in den "Bewertungsblättern der unteren Naturschutzbehörde" dokumentieren. Diese Bewertungsblätter sind - als Voraussetzung für den Antrag auf Vertragsabschluss - beim Amt für Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 191 | 08092 823 9191 | 3.32 | Norbert.Probul@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!