Kreishaushalt 2015
Ein Haushaltsplan enthält die für ein Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und der zu leistenden Auszahlungen.
Der Haushalt 2015 ist vorlagepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig.
Der Haushalt 2015 ist vorlagepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig.
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