Informationen für Betreiber/-innen
Gemäß § 15 Abs. 2 a und § 23 a BImSchG ist eine störfallrelevante Änderung dem Landratsamt Ebersberg anzuzeigen.
Notwendige Angaben hierzu finden Sie hier.
Gemäß § 7 der 12. BImSchV hat der/die Betreiber/-in mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bestimmte Angaben seines/ihres Betriebes schriftlich anzuzeigen.
Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie hier.
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