Landschaftsplanung
Ziel der Landschaftsplanung ist es, wirtschaftliche Interessen mit gesellschaftlichen und ökologischen Belangen in Einklang zu bringen. Dabei sollte sowohl auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, als auch auf den Artenschutz und den langfristigen Erhalt einer natürlichen, gesunden Lebensgrundlage für den Menschen Wert gelegt werden.
Gesetzliche Grundlage der Landschaftsplanung sind §§ 8 ff des BNatSchG.
Auf kommunaler Ebene sind Landschaftsplan bzw. der Grünordnungsplan wichtige Instrumente zur Durchführung einer qualitativen Bauleitplanung.
Gesetzliche Grundlage der Landschaftsplanung sind §§ 8 ff des BNatSchG.
Auf kommunaler Ebene sind Landschaftsplan bzw. der Grünordnungsplan wichtige Instrumente zur Durchführung einer qualitativen Bauleitplanung.
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Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 304 | 08092 823 9304 | 3.27 | birgit.armbruster@lra-ebe.de |
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08092 823 625 | 08092 823 9625 | 3.28 | josef.erl@lra-ebe.de |
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08092 823 174 | 08092 823 9174 | 3.32 | roswitha.holzmann@lra-ebe.de |
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08092 823 369 | 3.26 | philipp.muehlbacher@lra-ebe.de |
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