Lärmschutz

Rechtsgrundlage beim Lärmschutz ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Grundpflicht des Gesetzes besteht darin, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden bzw. Vorsorge gegen diese zu treffen. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Unter Immissionen versteht man auf Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Fischbacher
08092 823 579 08092 823 9579 U.37
Herr Masszi
08092 823 801 08092 823 9801 U.27
Frau Probul
08092 823 483 08092 823 9483 U.27
Frau Wastlhuber
08092 823 480 08092 823 9480 U.37

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg