Brandmeldeanlagen
Bei Errichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) muss den technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB) entsprochen werden. Der BMA-Betreiber und BMA-Errichter bzw. -Instandhalter hat diese Anforderungen einzuhalten.
Die Anschlussbedingungen dienen einer einheitlichen Alarmorganisation und Ausbildung der Feuerwehren im Landkreis Ebersberg.
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