Elektromagnetische Felder, Mobilfunk (und Niederfrequenzanlagen)

Unter elektromagnetischen Feldern versteht man üblicherweise die elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder, die eine nichtionisierende Wirkung haben. 

Anlagen, die elektromagnetische Felder aussenden (z. B. Hochfrequenzanlagen, Funkanlagen, Anlagen für den Stromnetzausbau), werden durch bundeseinheitliche Gesetze geregelt. Sie müssen demnach die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) einhalten.

Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der Verordnung wurden höchstrichterlich geprüft und bestätigt. Mit der Novelle der 26. BImSchV im August 2013 wurden die Grenzwerte entsprechend der EU-Richtlinie und den Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) auf den gesamten Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz (GHz) erweitert.

Das Grenzwertkonzept basiert auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen, wie der Strahlenschutzkommission (SSK), der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die in der Verantwortung stehenden Expertenkommissionen kommen bisher einhellig zu dem Schluss, dass unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit nachgewiesen worden sind.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird bei jedem Antennenstandort durch die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) geprüft. In der sog. Standortbescheinigung gibt sie den Abstand von der Antenne an, ab dem die Grenzwerte eingehalten sind. In der Regel beträgt dieser Sicherheitsabstand wenige Meter.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt ermittelt im Rahmen eines EMF - Monitoring - Programms die Exposition durch elektromagnetische Felder flächendeckend in bayerischen Wohngebieten. Bislang haben vier Messkampagnen stattgefunden: 2002/2003, 2006/2007, 2011/2012 und 2017/2018 (Anm.: gemessen wurde bisher an 400 Standorten Bayerns).

Das Messprogramm deckt einen großen Frequenzbereich ab. Erfasst werden Immissionen vom Niederfrequenzbereich (0 - 32 kHz), in dem Immissionen vor allem als Nebenprodukt der elektrischen Energieversorgung auftreten, bis zum Hochfrequenzbereich, der verschiedene Funkdienste insbesondere des Hörfunks, Fernsehens und des Mobilfunks beinhaltet (Frequenzbereich 60 kHz - 3 GHz).

Die Messkampagnen kamen zum Ergebnis, dass die Bewohner/-innen in den bayerischen Siedlungen im Mittel über alle Messorte nur sehr niedrigen Feldern ausgesetzt sind:

Die Messungen im Hochfrequenzbereich, bei denen alle Funkanwendungen erfasst wurden, ergaben weniger als 1 Prozent des Summengrenzwertes.

Im Niederfrequenzbereich wurden Magnetfelder der Stromversorgung gemessen. Die elektrischen Felder lagen auf so niedrigem Niveau, dass sie messtechnisch nicht erfasst werden konnten. Im Vergleich dazu können in der Umgebung elektrisch betriebener Hausgeräte (zum Beispiel Elektrorasierer, Mixer, Bohrmaschinen) Felder in der Größenordnung der Grenzwerte oder sogar höher vorkommen.

Ergänzend zum Mobilfunkpakt Bayern wurde bereits Ende 2001 für die Kommunen ein Projekt zur Förderung der Erfassung von elektromagnetischen Feldern (FEE - Projekt) aufgelegt. Im Rahmen dieses Projekts werden gutachtliche Beratungen und Messungen elektromagnetischer Felder gefördert, wenn in der Gemeinde ein Mobilfunkausbau ansteht. Durch die Beteiligung am Pakt, die FEE - Messungen und mit Hilfe des Leitfadens, dem praktische Hinweise für die Standortsuche zu entnehmen sind, können die Kommunen selbst aktiv bei der Standortsuche und der Standortoptimierung mitwirken.

Die (Teil-)Inbetriebnahme von LTE und des BOS-Digitalfunks hat die Immissionssituation bislang nicht wesentlich geändert.

Ein Leben mit Nullrisiko ist grundsätzlich nicht erreichbar, aber das vom Staat definierte Schutzniveau basiert auf gesicherten, laufend überprüften wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus kann jede/-r Einzelne die persönliche Exposition weiter minimieren.

Die Standorte von bereits installierten Mobilfunkanlagen im Landkreis Ebersberg können auf der Karte der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Fischbacher
08092 823 579 08092 823 9579 U.37
Herr Masszi
08092 823 801 08092 823 9801 U.27
Frau Probul
08092 823 483 08092 823 9483 U.27
Frau Wastlhuber
08092 823 480 08092 823 9480 U.37

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg