Satzungsrecht der Gemeinden
Beratung der Kommunen bei allen Fragen zum Erlass gemeindlicher Satzungen und Verordnungen. Die Gemeinden legen Entwürfe zur Prüfung vor.
Für Gemeinden kostenfreie Beratung;
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
jeweilieges Fachgesetz sowie Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
08092 823 155 | 08092 823 9155 | U.93 | Elisabeth.Maier@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Copyrightinformationen
(c) LK EBE Freytag
(c) LK EBE Schulze
Landratsamt Ebersberg
LK EBE Freytag
LK EBE Schulze
Stillfx Adobe Stock