Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel des SGB XII) richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Insbesondere von Obdachlosigkeit betroffene oder bedrohte Personen und Menschen in anderen existenziellen Problemlagen gehören zu den Leistungsberechtigten.

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstsändigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen

Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können.
Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und dergleichen deutlich unterschieden.

Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger sowie anderen Vorschriften des SGB XII, soweit diese den Bedarf in vollem Umfang decken.

Zuständigkeiten

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08092 823 166 08092 823 9166 1.15
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