Informationen für Betreiber/-innen

Gemäß § 15 Abs. 2 a und § 23 a BImSchG ist eine störfallrelevante Änderung dem Landratsamt Ebersberg anzuzeigen.
Notwendige Angaben hierzu finden Sie hier.

Gemäß § 7 der 12. BImSchV hat der/die Betreiber/-in mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bestimmte Angaben seines/ihres Betriebes schriftlich anzuzeigen.
Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie hier.

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg