Störfallverordnung
Die Störfallverordnung, welche auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wurde, ist für Anlagen bzw. Betriebsbereiche anwendbar, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können. Hierzu müssen für bestimmte Stoffgruppen bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Werden diese Schwellen überschritten, muss der/die Anlagenbetreiber/-in in der Regel ein Sicherheitskonzept erstellen und dem Landratsamt Ebersberg vorlegen. Dieses wird unter Einbeziehung der Sicherheits-, Umwelt- und Gewerbeaufsichtsbehörden überprüft und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Auflagen versehen. In manchen gesetzlich vorgegebenen Fällen muss der/die Anlagenbetreiber/-in auch einen Sicherheitsbericht erstellen, diesen regelmäßig aktualisieren und die Öffentlichkeit mindestens alle 5 Jahre über Sicherheitsrisiken und -maßnahmen informieren. Bei allen der Störfallverordnung unterliegenden Anlagen werden regelmäßig behördliche Inspektionen durchgeführt. Derzeit (Stand: 01.02.2023) unterliegen im Landkreis Ebersberg 3 Betriebsbereiche dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 186 | 08092 823 9186 | U 19 | jan-lukas.knoll@lra-ebe.de |
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08092 823 183 | 08092 823 9183 | U.25 | Franz.Neudecker@lra-ebe.de |
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08092 823 370 | 08092 823 9370 | U.25 | martina.will@lra-ebe.de |