Haushalte des Landkreises
Der Landkreis beschließt jährlich im Kreistag im Dezember den Haushaltsplan des Folgejahres. Er ist Grundlage und Handlungsrahmen für die Verwaltungstätigkeit des Folgejahres.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch das Revisionsamt ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch das Revisionsamt ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung.
Aufgaben und Dienstleistungen
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Landratsamt Ebersberg
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