Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs
Betrifft fabrikneue Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt worden sind und deren Erstzulassung im Bundesgebiet beantragt wird. Die Zulassungsbehörde hat vor Ausstellung der deutschen Zulassungsdokumente die Verfügungsberechtigung des Antragstellers zu überprüfen.
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (bei Fahrzeugen aus EU-Ländern)
(bitte bringen Sie das Formular 2-fach ausgedruckt mit
und beachten Sie den Hinweis für Antragsteller)
Vordrucke sind auch bei der Zulassungsstelle erhältlich - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern)
- Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) des Herstellers bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung. Das Fahrzeug muß der Zulassungsstelle zur Identitätsprüfung vorgeführt werden.
- Unterlagen zur Erteilung der Eingelgenehmigung nach § 13 EG-FGV oder TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO und Ursprungszeugnis des Fahrzeugherstellers (nur erforderlich wenn keine EG-Überstimmungsbescheinigung vorgelegt werden kann)
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei Privatpersonen ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- Teilnahmeerklaerung zum Lastschrifteinzugsverfahren
ab 34,40 Euro bis 78,70 Euro
je nach Verwaltungsaufwand
Landratsamt Ebersberg
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Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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