Anforderungen zum Fassungsvermögen und zur Lagerkapazität
Die Kapazität der Anlagen, insbesondere der Behälter zur Lagerung von Jauche und Gülle, muss auf die klimatischen und pflanzenbaulichen Besonderheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und der Belange des Gewässerschutzes abgestimmt sein.
Für die Lagerung von Jauche und Gülle ist eine Lagerkapazität von grundsätzlich 6 Monaten zu schaffen.
Zuständiger Ansprechpartner bezüglich dem erforderlichen Lagerraum bei der jeweiligen Tierart, der Fütterung, der Haltung und dem Entmistungsverfahren ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 482 | 08092 823 9482 | U.47 | georg.seemueller@lra-ebe.de |
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08092 823 182 | 08092 823 9182 | U.47 | ralf.feuchtenberger@lra-ebe.de |
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