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PPP-Finanzierung – Verlorener Rechtsstreit

Meldung vom 15.05.2023

In einer Pressemitteilung nimmt Landrat Robert Niedergesäß Stellung zum verlorenen Prozess um die PPP-Finanzierung (Public-Private-Partnership) für das Gymnasium Kirchseeon, den der Landkreis leider verloren hat, woraus Kosten in Höhe von gut 400.000 entstanden ist.

Gymnasium Kirchseeon

„Dem Landratsamt ging es darum, den Steuerzahler vor 1.400.000 Euro unnötiger Zinszahlungen zu bewahren und damit einen Steuerschaden abzuwenden,“ so Landrat Robert Niedergesäß in seiner Stellungnahme. „Darüber wurde bisher in der Öffentlichkeit nicht berichtet.“ Der für den Landkreis ungünstige Finanzierungsvertrag für das Gymnasium aus dem Jahr 2007 / 2008 hat einen Zinssatz von 4,76 % für die Komplettlaufzeit von 20 Jahren festgesetzt. Zudem war diese Forderung bereits mehrfach unter Banken weiterverkauft, also als reines Finanzprodukt spekulativ einsetzt worden. Um aus dieser teuren Finanzierung herauszukommen, hat der Landkreis mehrere Rechtsmeinungen eingeholt, ob eine ordentliche Kündigung nach 10 Jahren aussichtsreich ist und man den Restbetrag in einer Summe zurückzahlen könne. Erst nachdem dem Landratsamt seitens einer versierten Fachkanzlei dies bestätigt wurde, hat der Landkreis den Vertrag im Herbst 2018 zum Februar 2019 gekündigt. Die Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass ein in § 489 BGB geregeltes Kündigungsrecht des Darlehensnehmers zwingendes Recht sei. Wörtlich: ‚Vereinbarungen, die das Kündigungsrecht ausschließen, einschränken oder erschweren, sind nach § 134 BGB nichtig.‘ Die Auffassung der ordentlichen Kündbarkeit wurde im Anschluss von einer weiteren Fachkanzlei bestätigt. „Wie wäre die Kritik wohl ausgefallen, wenn wir trotz klarer Empfehlungen von Fachjuristen den Vertrag nicht gekündigt hätten, um 1,4 Mio. Euro Steuergelder retten zu können?“, so Niedergesäß.

Als Reaktion auf die ordentliche und fristgemäße Kündigung des Vertrags haben die Vertragspartner den Landkreis verklagt, der Landkreis hat kein Klageverfahren eingeleitet. Die Verwaltung hat die Kreisgremien und die Öffentlichkeit seit Herbst 2018 in öffentlicher Sitzung regelmäßig transparent zweimal im Jahr über den Stand des Verfahrens informiert, was in Präsentationen und Protokollen auch öffentlich dokumentiert wurde. Seitens der Kreisräte gab es dazu regelmäßig auch Nachfragen, aber nicht die Rückmeldung, ob das Gremium hier nicht einen konkreten Beschluss fassen müsse. Seitens der Verwaltung dann war geplant, das Thema im Dezember 2019 und April 2020 erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Bei der ersten Sitzung musste der Punkt aus Zeitgründen vertagt werden, die zweite Sitzung musste dann wegen der beginnenden Corona-Pandemie komplett abgesagt werden. Der Fehler der Verwaltung liegt darin, dass der Kreistag nicht formal über die Fortführung des Verfahrens beschlossen hat, wenngleich er regelmäßig über den Stand informiert war.

„Vielleicht wäre uns dieser Fehler nicht passiert, wenn wir zu dieser Zeit nicht rund um die Uhr die Corona-Pandemie hätten bewältigen müssen. Wir können uns alle an diese verrückte Zeit erinnern, wo es auch darum ging, Menschenleben zu retten und eine Krise ungeahnter Größenordnung zu managen. Natürlich passieren in einer solchen Ausnahmesituation Fehler und es bleiben Dinge liegen, das ist im Ergebnis sehr unerfreulich aber durchaus auch menschlich, hier arbeiten Menschen und keine Maschinen“ so Landrat Robert Niedergesäß, der die einstimmig beschlossene Prüfung des Vorgangs durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für richtig hält.