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Hinweis zur Aufhebung des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession

Meldung vom 16.11.2020

Wegen des Inkrafttretens des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Der Landkreis Ebersberg hat am 27.10.2020 seine Absicht bekannt gemacht, einen Immobilienmakler im Rahmen einer Dienstleistungskonzession damit zu beauftragen, Miteigentumsanteile des Landkreises an einer Immobilie zu verkaufen. Wegen des Inkrafttretens des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, vom 12.06.2020 (BGBl. I. S. 1245), mit Wirkung zum 23.12.2020 hat der Landkreis Ebersberg entschieden, dieses Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession aufzuheben und die Vergabe dieser Dienstleistungskonzession nicht weiter zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir, von Interessenbekundungen in dem nunmehr aufgehobenen Verfahren oder der Abgabe von Angeboten abzusehen.