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Niederschlagswasserbeseitigung Baugebiet "Pliening Nord", Gemeinde Pliening

Meldung vom 05.12.2023

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erschließung im Baugebiet“ Pliening-Nord“ der Gemarkung Pliening, Nähe Landshuter Straße, 86552 Pliening für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser über zwei Rigolen mit Vorreinigung

Der Gemeinde Pliening wird auf Antrag vom 20.07.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, zur Erschließung im Baugebiet“ Pliening-Nord“ der Gemarkung Pliening, Nähe Landshuter Straße, 86552 Pliening, für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser über zwei Rigolen mit Vorreinigung.

Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, der Gemeinde Pliening zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 05.12.2023 bis 18.12.2023 bei der Gemeinde Pliening zur Einsicht ausliegt. In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden abrufbar (Art. 27a BayVwVfG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Bescheid vom 09.11.2023

Antragsunterlagen