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Niederschlagswasserbeseitigung Netterndorf, Gemeinde Baiern

Meldung vom 17.07.2023

Antrag der Gemeinde Baiern auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Neubau des Regenentwässerungssystems im Ort Netterndorf, Errichtung von Rückhaltungen und die Einleitung auf dem Grundstück Gem. Baiern Fl.-Nr. 1420 in einen bestehenden namenlosen Graben

Das Landratsamt Ebersberg (Untere Wasserrechtsbehörde) hat mit Bescheid vom 14.06.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für den Neubau des Regenentwässerungssystems im Ort Netterndorf, Errichtung von Rückhaltungen und die Einleitung auf dem Grundstück Gem. Baiern Fl.-Nr. 1420 in einen bestehenden namenlosen Graben erteilt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 1 und 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVvVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid in der Zeit vom 17.07.2023 bis 02.08.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Glonn zur Einsicht ausliegt. Im genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden einsehbar. 

Mit dem Ender der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Bescheid

Antragsunterlagen