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Wasserversorgung des Marktes Glonn (Brunnen bei Ursprung)

Meldung vom 08.08.2022

Antrag des Marktes Glonn auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4116/3, Gemarkung Glonn; Verfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes

Mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros IGwU vom 28.02.2020, geändert am 19.05.2022, beantragte die Marktgemeinde Glonn die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8 i.V.m. 10 WHG für die Grundwasserentnahme aus dem bestehenden Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4116/3, Gemarkung Glonn, in Höhe von max. 40 l/s, 2.500 m³/d und 545.000 m³/a.

Gleichzeitig soll das zum Schutz des Brunnens ausgewiesene Wasserschutzgebiet durch eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Verordnung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG neu festgesetzt werden.

Nähere Informationen können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden:

Bekanntmachungstext Grundwassernentnahme

Bekanntmachungstext Wasserschutzgebiet

Gutachten WWA Rosenheim

Entwurf Schutzgebietsverordnung 

Antragsunterlagen: 

Erläuterungsbericht 

Anlage 1.1

Anlage 1.2

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4.1

Anlage 4.2

Anlage 5 - Teil 1

Anlage 5 - Teil 2

Anlage 6

Anlage 7